Notenkopien in Kindertageseinrichtungen
Pauschale Jahreslizenzen im Überblick
Wir bieten Ihnen folgende pauschale Jahreslizenzen an, die sich nach der Anzahl der benötigten Kopien der jeweiligen Einrichtung berechnen. Als Mitglied im Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Landkreistags erhalten Sie zusätzlich einen Nachlass von 20 Prozent auf den jährlichen Pauschalbetrag. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedschaft im Online-Formular unter „Gesamtvertragspartner“ an.
Vorteile auf einen Blick
Pauschal & Günstig
In der Regel betragen die Kosten für die pauschale Kopierlizenz pro Einrichtung für bis zu 500 Kopien inkl. Gesamtvertragsnachlass nur 52,40 Euro im Jahr.
Verträge auf Landesebene
Die GEMA bietet im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Musikedition auch Pauschalverträge für Bundesländer an. Länder wie Bayern und Baden-Württemberg haben bereits Verträge abgeschlossen. Damit entsteht für die Einrichtungen keinerlei Kosten- und Verwaltungsaufwand.
Im Einklang mit dem Gesetz
Die pauschale Lizenz ist eine Ausnahmeregelung speziell für pädagogische Zwecke. Sie ermöglicht es, Notenkopien mit Einwilligung der Rechteinhaber zu erstellen.
Vervielfältigung grafischer Aufzeichnungen von Werken der Musik in Kindertageseinrichtungen
Kopieren von Noten und Liedtexten gem. § 53 Abs. 4a UrhG
Jährliches Kontingent | Pauschalbetrag pro Einrichtung | Pauschalbetrag mit 20 % Nachlass |
---|---|---|
Bis 500 Kopien | 68,00 € (netto) pro Jahr | 54,40 € |
Bis 1.000 Kopien | 136,00 € (netto) pro Jahr | 108,80 € |
Bis 1.500 Kopien | 204,00 € (netto) pro Jahr | 163,20 € |
Bis 2.000 Kopien | 272,00 € (netto) pro Jahr | 217,60 € |
Bis 2.500 Kopien | 340,00 € (netto) pro Jahr | 272,00 € |
Je weitere 500 Kopien | 68,00 € (netto) pro Jahr | 54,40 € |
Als Mitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Landkreistags erhalten Sie zusätzlich einen Nachlass von 20 Prozent auf den jährlichen Pauschalbetrag.
Wichtiger Hinweis:
Die GEMA hat mit den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg Pauschalverträge geschlossen. Kindertageseinrichtungen in diesen Bundesländern müssen ihre Kopien nicht separat bei der GEMA anmelden.